Wir – die
Haflingerfreunde Rheinland – möchten hiermit alle unsere Mitglieder auf
die Änderungen der neuen LPO 2013 hinweisen, die am 1. Januar 2013 in
Kraft getreten ist. Die LPO wurde in vielen Dingen geändert, die nicht
nur die erfahrenen Reiter betrifft sondern auch alle Zukünftigen.
Übersicht
der wichtigsten Neuerungen:
Alle
Prüfungen der Klasse „E“ fallen jetzt unter die Richtlinien der LPO
Das bedeutet, in den Leistungsprüfungen der Klasse E sind
künftig also Teilnehmer der LK 0
und 6 zugelassen (wobei Reiter der LK 0 parallel dazu auch weiterhin
an WBO-Wettbewerben teilnehmen dürfen). Voraussetzung für die Teilnahme
an einer Leistungsprüfung der Klasse E ist wie für alle LP eine Jahresturnierlizenz.
Mit seiner Unterschrift unter dem Antrag erkennt der Teilnehmer die Regeln
der LPO an. Die Lizenz ist für Turniereinsteiger der Leistungsklasse 0
kostenlos („Schnupperlizenz“). Ferner erforderlich sind für den Start
ein FN-eingetragenes Turnierpferd und die Mitgliedschaft in
einem Reitverein.
(Quelle: § 17 / § 20 / § 23 / § 63 / § 400 / § 500 /
Durchführungsbestimmungen zu § 63)
Helmpflicht
Ab 2013 besteht Helmpflicht – allerdings nur für jugendliche
Reiter bis 18 Jahre, für alle Teilnehmer der Klassen E und A sowie
generell für Springreiter auch auf dem Vorbereitungsplatz. Ab Klasse L
haben erwachsene Dressurreiter auch künftig die Wahl: Helm, Melone oder
Zylinder.
(Quelle: § 68)
Nennungsverfahren
Wie schon vielfach angekündigt, kann ab 2013 nur noch über das
"FN Nennung Online
Verfahren" genannt werden. Gleiches gilt für die Beantragung von
Reiter-/Fahrerausweisen sowie die Fortschreibung von Turnierpferden.
(Quelle: § 33)
Einführung
der „offenen“ und „geschlossenen“ Prüfungen
Die Unterscheidung von „offenen“ und „geschlossenen“
Prüfungen gehört zu den wichtigsten Änderungen der neuen LPO. In den
genannten Paragraphen steht, welche Turnierteilnehmer der Disziplinen
Dressur und Springen welche Option haben: Wer im LPO-Anrechnungszeitraum
mit mehr als drei Pferden in Dressur oder Springen platziert war, der
Leistungsklasse eins (LK 1) angehört oder an Prüfungen der Klasse
S*** und höher teilgenommen hat, ist in „geschlossenen Prüfungen“
nicht teilnahmeberechtigt. Erkennbar ist dies an dem Buchstaben „B“ in
den sportfachlichen Daten des Reiters auf www.fn-neon.de. Steht hinter der
Leistungsklasse dagegen ein „A“, ist der Betreffende sowohl in offenen
als auch geschlossenen Prüfungen teilnahmeberechtigt.
(Quelle: § 17 / § 20 / § 23 / § 63 / § 400 / § 500 /
Durchführungsbestimmungen zu § 63 )
Alle Änderungen
sind unter diesem
Link nochmal detailliert einzusehen.
Der
Vorstand
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