Wichtige Infos für Reiter und werdende Reiter

 

Wir – die Haflingerfreunde Rheinland – möchten hiermit alle unsere Mitglieder auf die Änderungen der neuen LPO 2013 hinweisen, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Die LPO wurde in vielen Dingen geändert, die nicht nur die erfahrenen Reiter betrifft sondern auch alle Zukünftigen.

Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

Alle Prüfungen der Klasse „E“ fallen jetzt unter die Richtlinien der LPO
Das bedeutet, in den Leistungsprüfungen der Klasse E sind künftig also Teilnehmer der LK
 0 und 6 zugelassen (wobei Reiter der LK 0 parallel dazu auch weiterhin an WBO-Wettbewerben teilnehmen dürfen). Voraussetzung für die Teilnahme an einer Leistungsprüfung der Klasse E ist wie für alle LP eine Jahresturnierlizenz. Mit seiner Unterschrift unter dem Antrag erkennt der Teilnehmer die Regeln der LPO an. Die Lizenz ist für Turniereinsteiger der Leistungsklasse 0 kostenlos („Schnupperlizenz“). Ferner erforderlich sind für den Start ein FN-eingetragenes Turnierpferd und die Mitgliedschaft in einem Reitverein.
(Quelle: § 17 / § 20 / § 23 / § 63 / § 400 / § 500 / Durchführungsbestimmungen zu § 63)

Helmpflicht
Ab 2013 besteht Helmpflicht – allerdings nur für jugendliche Reiter bis 18 Jahre, für alle Teilnehmer der Klassen E und A sowie generell für Springreiter auch auf dem Vorbereitungsplatz. Ab Klasse L haben erwachsene Dressurreiter auch künftig die Wahl: Helm, Melone oder Zylinder.
(Quelle: § 68)

Nennungsverfahren
Wie schon vielfach angekündigt, kann ab 2013 nur noch über das "FN Nennung Online Verfahren" genannt werden. Gleiches gilt für die Beantragung von Reiter-/Fahrerausweisen sowie die Fortschreibung von Turnierpferden.
(Quelle: § 33)

Einführung der „offenen“ und „geschlossenen“ Prüfungen
Die Unterscheidung von „offenen“ und „geschlossenen“ Prüfungen gehört zu den wichtigsten Änderungen der neuen LPO. In den genannten Paragraphen steht, welche Turnierteilnehmer der Disziplinen Dressur und Springen welche Option haben: Wer im LPO-Anrechnungszeitraum mit mehr als drei Pferden in Dressur oder Springen platziert war, der Leistungsklasse eins (LK 1) angehört oder an Prüfungen der Klasse S*** und höher teilgenommen hat, ist in „geschlossenen Prüfungen“ nicht teilnahmeberechtigt. Erkennbar ist dies an dem Buchstaben „B“ in den sportfachlichen Daten des Reiters auf www.fn-neon.de. Steht hinter der Leistungsklasse dagegen ein „A“, ist der Betreffende sowohl in offenen als auch geschlossenen Prüfungen teilnahmeberechtigt.
(Quelle: § 17 / § 20 / § 23 / § 63 / § 400 / § 500 / Durchführungsbestimmungen zu § 63 )

Alle Änderungen sind unter diesem Link nochmal detailliert einzusehen.

Der Vorstand

 
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